Tipps & Hilfe von unseren Mitarbeitern

Jeder Fünfte ist betroffen!

Wussten Sie, dass jeder fünfte Österreicher durch Krankheit oder durch einen Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und somit aus dem Arbeitsprozess ganz oder teilweise ausscheidet?

Das ist sicherlich für viele Familien existenzbedrohend, denn die Fixkosten sowie die finanziellen Verpflichtungen laufen weiter. Es gibt einige interessante Möglichkeiten dieses Risiko abzusichern.

Jedoch ist Vorsicht geboten! Bei den einzelnen Versicherungsprodukten sind gewaltige Deckungsunterschiede, die dann im Schadensfall zu großen Problemen führen können. Erkundigen Sie sich bei einem unabhängigen Berater!

Lukas Holzmayer, Geschäftsführer

Sicher ist sicher - Verhalten vor Eintritt eines Schadens

Wenn die Wohnung bzw. das Haus länger als 72 Stunden unbewohnt ist:

Hauptwasserhahn absperren; Heizung muss mindestens auf Frostschutz laufen; Wertgegenstände, wie Schmuck, Sammlungen, Kunstgegenstände etc. mittels Foto und Aufstellung dokumentieren.

Nach einem Einbruch ist der Nachweis wesentlich leichter. Seien sie prinzipiell vorsichtig und handeln Sie immer so, als wären Sie nicht versichert. Die Sorgfaltspflicht gilt auch bei Versicherungsanstalten. Wenn Sie Öl am Herd stehen haben, verlassen Sie nicht die Küche. Im Brandfall kann sonst die Versicherung die Schadenszahlung ablehnen.

Michael Stastny, Schadensregulierung

Darf man ein wenig schwindeln?

Bei vielen Versicherungsabschlüssen werden die Kunden nach ihrem Gesundheitszustand befragt. Man ist verleitet, nicht alles ganz genau anzugeben: „Einige Kilo weniger angeben und ich habe Idealgewicht; die Schmerzen nach der Operation sind lange verflogen, daher gebe ich sie gar nicht mehr an; und ich rauche auch schon zwei Monate nicht mehr, daher kann ich mich ruhig als Nichtraucher bezeichnen..“

Im Leistungsfall können Sie genau wegen diesem „bisschen Flunkern“ den ganzen oder teilweisen Anspruch auf die Versicherungsleistung verlieren. Beantworten Sie die Fragen daher genau und gewissenhaft – in Ihrem eigenen Interesse!

Astrid Fragner, geprüfte Versicherungskauffrau

Sind die Kinder noch mitversichert?

Studiert Ihr Kind, ist Ihr Sohn beim Bundesheer oder hat Ihre Tochter gerade maturiert? In den meisten Haushaltsversicherungen ist für die ganze Familie eine Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Das ist auch gut so, denn es kann zu einer existenzbedrohenden Situation kommen, wenn man z. B. mit dem Fahrrad einen Verkehrsunfall verursacht und dafür zur Kasse gebeten wird.

Daher Vorsicht! Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob Ihre Kinder noch mitversichert sind – im Schadensfall kann es zu spät sein, diese Frage zu stellen. Jede Versicherung hat dafür andere, oft eigenartige Richtlinien.

Lisa Rauch, geprüfte Versicherungskauffrau

Seien Sie ehrlich

Wie viele haben nicht auch schon daran gedacht: „Die Brille oder das Handy ist kaputt – das könnte doch die Haushaltsversicherung meines Freundes übernehmen!“ Daran denken ist noch nicht strafbar – aber es zu tun ist glatter Versicherungsbetrug!

Auch ist es der Versicherungsgemeinschaft gegenüber nicht fair, denn es fällt wieder auf uns alle zurück – die Versicherungen erhöhen die Prämien oder streichen Leistungen – und die Leidtragenden sind wieder wir Kunden. Gehen Sie fair mit diesem Thema um – in Ihrem, aber auch im Interesse aller anderen Versicherungskunden.

Lena Kitzler, Klientenbetreuung

Wann verständige ich meine Kanzlei?

  • Brandschäden
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  • Wasserschäden (hier innerhalb von 72 Stunden)
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  • Ablauf einer Finanzierung
  • Fragen zum Haushaltsbudget
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